Zuschüsse für Jugendzeltlager und -freizeiten, Kinderturnfeste und internationale Jugend-Turniere

sportkreisjugend

 

 

 

 

 

Bezuschusst werden Freizeiten, Fahrten, Jugendzeltlager (jeweils variable Zuschüsse), internationale Jugendturniere (Festzuschuss) und Kreiskinderturnfeste (Festzuschuss).

Die Höhe der Förderung für Freizeiten, Fahrten und Jugendzeltlager liegt bei 0,80 € je jugendlichem Teilnehmer und Tag. Für internationale Jugendturniere gibt es einen Festzuschuss von 125,00 € und für Kinderturnfeste von 200,00 €.

Einen Antrag können nur Sportvereine stellen, die im Sportkreis Schwäbisch Hall Mitglied sind.

Es gelten folgende Voraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses:


Der Verein muss Ausrichter der Freizeit, der Fahrt oder des Zeltlagers sein. Die Veranstaltungen müssen mindestens 3 Tage, jedoch längstens 21 Tage gehen.
Die Teilnehmer (Kinder/Jugendliche) werden bis zu einem Alter von 18 Jahren bezuschusst.
Bei internationalen Turnieren muss mindestens ein ausländischer Teilnehmer am Start sein.

Bitte beachten:
Die Anträge müssen bis spätestens 6 Wochen nach der Durchführung der Maßnahme an den Sportkreis Schwäbisch Hall gerichtet werden. Das Antragsformular muss korrekt und vollständig ausgefüllt sein.





Unsere Partner

Wir benutzen Cookies
„Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.“ Bitte bestätigen Sie, dass Sie mit der Verwendung einverstanden sind.