Ehrungsrichtlinien der Württembergischen Sportjugend

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Die Württembergische Sportjugend ehrt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der WSJ-Ehrennadel, die sich im Jugendbereich besondere Verdienste erworben haben.
Die Ehrung hat in einem würdigen Rahmen zu erfolgen. Dabei sind die Verdienste der zu Ehrenden herauszustellen.

§1

Die Württembergische Sportjugend zeichnet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendbereich in drei Stufen aus.

I. WSJ-Ehrennadel im Bronze
II. WSJ-Ehrennadel in Silber
III. WSJ-Ehrennadel in Gold

§2

Die Verleihung einer WSJ-Ehrennadel für Jugendmitarbeiterinnen und Jugendmitarbeiter setzt folgende Bedingungen voraus:

I. Die WSJ-Ehrennadel in Bronze kann an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendbereich verliehen werden, die mindestens fünf Jahre im Verein, Sportkreis oder Fachverband tätig sind.

II. Die WSJ-Ehrennadel in Silber kann an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendbereich verliehen werden, die (1.) mindestens zehn Jahre in einem Verein, Sportkreis oder Fachverband tätig sind oder (2.) besondere Verdienste im Jugendbereich erworben haben.

III. Die WSJ-Ehrennadel in Gold kann an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendbereich verliehen werden, die (1.) mindestens fünfzehn Jahre in einem Verein, Sportkreis oder Fachverband tätig sind, oder (2.) aussergewöhnliche Verdienste im Jugendbereich erworben haben, frühestens jedoch 5 Jahre nach Verleihung der Ehrennadel in Silber.

IV. Abweichungen von dieser Regelung kann der SJV im Einzelfall entscheiden.

§3

Über die Verleihung der WSJ-Ehrennadel wird eine Urkunde ausgestellt.

§4

Anträge zur Ehrung können einreichen:

1. die Mitglieder des Sportjugendvorstandes,
2. die Sportkreisjugendleitungen und Fachverbandsjugendleitungen,
3. die Vereine über die Sportkreis- oder Fachverbandsjugendleitungen.

Anträge müssen mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Termin für die Ehrung bei der Geschäftsstelle eingereicht sein. Anträge können ohne ausreichende Begründung nicht angenommen werden