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LSV begrüßt Gesetzesänderungsvorschläge


„Ehrenamtliches Engagement muss von bürokratischen Hemmnissen befreit werden. Wir unterstützen deswegen die Initiative von Baden-Württemberg“, so Dieter Schmidt-Volkmar, Präsident des Landessportverbandes Baden-Württemberg. Das Landeskabinett hatte am 1. Februar beschlossen, dass eine in den Bundestag eingebrachte Initiative zukünftig Vereinsvorstände und -mitglieder von Haftungsrisiken begrenzen soll. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) bedauert die momentane rechtliche Situation: „Leider ist im Moment das Engagement in einem Verein mit Haftungsrisiken verbunden, die nur schwer überschaubar sind“.


Absicht der Bundesratsinitiative ist es, die Vereinsmitglieder und -vorstände weitgehend von den Haftungsrisiken zu befreien und bürokratische Hindernisse abzubauen. Deswegen beinhaltet der Gesetzesentwurf Folgendes:

1. Der Gesetzesentwurf sieht Haftungsbegrenzungen für Ehrenamtliche vor, die unentgeltlich tätig sind oder eine Vergütung bis 500 Euro jährlich erhalten. Sie sollen in Zukunft nur noch dann für von ihnen verursachte Schäden haften, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. In Zukunft soll der Verein die Kosten für den Schadensersatz tragen und das ehrenamtlich tätige Vereinsmitglied von der Haftung ausnehmen, wenn von ihm Außenstehende geschädigt wurden.

2. Zukünftig soll auch die Haftung bei Steuerschulden gemeinnütziger Vereine für Vorstandsmitglieder reduziert werden. Vorstandsmitglieder sollen nur noch dann für Steuerschulden haften, wenn sie von Pflichtverletzungen konkret gewusst und es noch dazu unterlassen haben, etwas dagegen zu unternehmen. Mit dieser Regelung soll der Tatsache entgegen gewirkt werden, dass Vorstandsmitglieder nicht immer die Einzelheiten der Steuererklärung kennen können.
3. Zudem ist eine einfachere Regelung für die Anmeldung im Vereinsregister vorgesehen. Bisher mussten Erklärungen für die Eintragung im Vereinsregister zuvor notariell beglaubigt werden. Zukünftig soll die öffentliche Beglaubigung direkt beim Registergericht vorgenommen werden können.


„Für unsere Vereine und Verbände würde diese Initiative große Erleichterungen in der täglichen Praxis bringen“, so LSV-Präsident Dieter Schmidt-Volkmar. „Wir würden uns wünschen, dass dieser Vorstoß die nötige Unterstützung findet“.
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